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PUBLIKATION IN: DSTR - DEUTSCHES STEUERRECHT
 

aus: DStR - Auf einen Blick - Heft 11/2005

Steuerrecht


Seit 1. 1. 2005 (mit "Schonfrist" bis 31. 3. 2005) sind Steuerpflichtige grundsätzlich verpflichtet, Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen elektronisch zu übermitteln. Betzwieser zeigt ab S. 463 die Risiken dieses elektronischen Verfahrens auf.


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