Ein spezielles Arbeitsgebiet ist das steuerliche Verfahrensrecht, sowie die Vertretung in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren in Steuersachen und in Gerichtsverfahren vor den Finanzgerichten einschl. in Verfahren vor dem Bundesfinanzhof. Hier wurden und werden von der Kanzlei auch Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung geführt; zahlreiche erstrittene Urteile wurden im Bundessteuerblatt oder in anderen Fachzeitschriften veröffentlicht bzw. haben Eingang in Steuerrichtlinien, Kommentare oder OFD-Verfügungen gefunden.