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BUNDESFINANZHOF, REVISIONSVERFAHREN IX R 12/02
 

Anhängige Verfahren

Schlagwörter
Darlehen, Zuschuß, Fördermittel

Rechtsfrage (Thema)
Steuerrechtliche Behandlung von Zuschüssen und Darlehen nach dem sog. 'Dritten Förderungsweg' - Mindern die von der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt nach dem 'Dritten Förderungsweg' bewilligten Baudarlehen die Gebäudeherstellungskosten oder sind sie als Zuschüsse anzusehen, die mit der Gebrauchsüberlassung der Gebäude in unmittelbarem Zusammenhang stehen - z.B. als Gegenleistung für die Mietpreisbindung oder das Belegungsrecht - und damit als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu bewerten?

- Zulassung durch BFH -

Normenkette
EStG § 7 Abs 5, § 21 Abs 1 Nr 1

Rechtszug
Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg (Entscheidung vom 11.07.2001 III 225/2000)

Am 14.10.2003 hat der Bundesfinanzhof entschieden und auf die Revision der Kläger das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg aufgehoben: Bundesfinanzhof Urteil vom 14.10.2003 IX R 12/02


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(0313-1-4121)