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ARNOLD BETZWIESER - STEUERBERATER-RECHTSBEISTAND

Die Datenverarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt vollständig in der Kanzlei ohne Einschaltung externer Daten-verarbeitungsunternehmen. Diese "interne" Datenverarbeitung wurde in der Kanzlei bereits sehr frühzeitig in 1989 eingeführt, als die meisten Steuerberater ihre Datenverarbeitung noch mittels externer Unternehmen abwickelten. Dadurch besteht auch insoweit eine besondere Erfahrung und besondere Kenntnisse, die den Mandanten zugute kommen. Der Ausdruck der Steuererklärungen auf Blankopapier erfolgte in der Kanzlei bereits zu einem Zeitpunkt, als die Finanzämter noch meinten, auf die "amtlichen“ Vordrucke nicht verzichten zu können. Heute erfolgt selbstverständlich die papierlose elektronische Datenübertragung an das Finanzamt, soweit diese gesetzlich vorgesehen ist und soweit sie für die Mandanten vorteilhaft ist.

Durch die Datenverarbeitung im eigenen Haus ohne Einschaltung Dritter ist ein umfassender Datenschutz gewährleistet. Gleichzeitig ist für die Mandanten ein jederzeitiger kurzfristiger, direkter und schneller Zugriff auf alle gespeicherten Daten, von der Lohn- und Finanzbuchhaltung, Betriebswirtschaftlichen Auswertungen über Jahresabschlüsse, Bilanzberichte und Anlagenbuchhaltung bis hin zum Schriftverkehr und den Steuererklärungen gesichert.


Datenschutzhinweise > [45 KB]


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(1013-2-8201)