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ARNOLD BETZWIESER - STEUERBERATER-RECHTSBEISTAND |
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Kinderbetreuung ab 1.1.2006
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Kompromiss bei den Kinderbetreuungskosten
Die Große Koalition hat sich heute auf einen Kompromiss zur Steuerentlastung bei der Kinderbetreuung geeinigt. Doppelverdiener-Familien und Alleinerziehende können demnach rückwirkend ab 01.01.2006 zwei Drittel ihrer Ausgaben für die Betreuung ihrer Kinder im Alter bis 14 Jahren bis zu einer Höchstgrenze von 4.000 Euro absetzen. Familien mit nur einem berufstätigen Elternteil können die Betreuungskosten für ihre drei- bis sechsjährigen Kinder nach den gleichen Kriterien steuermindernd geltend machen.
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Arnold Betzwieser
01.02.2006
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