Sie sind hier: Aktuelles Einzelthemen  
 AKTUELLES
Monats-Info
Tagesmeldungen
Einzelthemen
Ausstellung
Download
Schmunzelecke

ARNOLD BETZWIESER - STEUERBERATER-RECHTSBEISTAND

Abgeordnetenpauschale

Ungleichbehandlung durch steuerliche Privilegien für Abgeordnete

Während "normale" Steuerpflichtige ihre beruflichen oder betrieblichen Aufwendungen dem Finanzamt "auf Euro und Cent" einzeln nachweisen müssen, erhalten Bundestagsabgeordnete (auch Abgeordnete der meisten Landtage) einen großen Teil ihrer Vergütung ohne jeglichen Nachweis steuerfrei als pauschale "Aufwandsentschädigung". Gerade für diejenigen, die für das komplizierte deutsche Steuerrecht verantwortlich sind, gelten also die von ihnen selbst oft genug auch noch verschärften Nachweispflichten oder Einschränkungen von Abzugsmöglichkeiten insoweit nicht, sondern die Abgeordneten haben für sich selbst ein wesentlich großzügigeres Steuerrecht geschaffen als sie es den übrigen Steuerzahlern zumuten. Vor dem Bundesfinanzhof sind Verfahren anhängig, mit denen diese steuerliche Ungleichbehandlung gerügt wird.

Die Einkommensteuerbescheide ergehen im Hinblick auf diese Verfahren bereits vorläufig, d.h. bei einer positiven Entscheidung des Bundesfinanzhof bzw. des evtl. anzurufenden Bundesverfassungsgerichts müssen die Bescheide vom Finanzamt von Amts wegen geändert werden. Ein Antrag oder Einspruch ist insoweit nicht erforderlich.




 

(aus Mandantenbrief vom 16.12.2005)


19.12.2005




 
 

< zurück