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ARNOLD BETZWIESER - STEUERBERATER-RECHTSBEISTAND |
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Sozialversicherung Januar 2006
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Krankenkassen beachten Null-Meldungen nicht
Bekanntlich sind die Sozialversicherungsbeiträge ab 1.1.2006 zum jeweiligen drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Für den Monat Januar 2006 gab es die Möglichkeit einer Nullmeldung, verbunden mit einer Verteilung der Beiträge für Januar 2006 auf die Monate Februar bis Juli 2006 (vgl. Beitrag vom 20.01.2006).
Von zahlreichen Arbeitgebern wurde berichtet, dass Krankenkassen die Beiträge für Januar geschätzt und abgebucht haben, obwohl Null-Meldungen zur Inanspruchnahme der Übergangsregelung rechtzeitig und ordnungsgemäß übermittelt wurden.
Offenbar hatte der EDV-Dienstleister der Krankenkassen - die T-Systems - Probleme, die eingehenden Meldungen zeitnah zu verarbeiten. Dies hat die Krankenkassen aber nicht daran gehindert, bei noch nicht gebuchten Null-Meldungen die Beiträge für Januar zu schätzen und bei Vorliegen einer Abbuchungsermächtigung auch einzuziehen. Darauf weist www.stern.de in einer Nachricht vom 29.01.2006 hin. Die Krankenkassen teilen mit, dass die Kapazitäten inzwischen vervielfacht seien, so dass sich ein derartiger Verarbeitungsstau nicht wiederholen werde.
Unberechtigten Abbuchungen sollte widersprochen werden und gegen unberechtigte Schätzungen sollten Rechtsmittel eingelegt werden. Von den Krankenkassen sollte Schadensersatz (Überziehungszinsen, Kosten) verlangt werden.
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Arnold Betzwieser
30.01.2006
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