Sie sind hier: Aktuelles Einzelthemen  
 AKTUELLES
Monats-Info
Tagesmeldungen
Einzelthemen
Ausstellung
Download
Schmunzelecke

ARNOLD BETZWIESER - STEUERBERATER-RECHTSBEISTAND

Änderung bei der pauschalen Kirchensteuer

Ab 01.01.2004 ist die pauschale Kirchenlohnsteuer in Bayern, soweit der Arbeitgeber nicht von der Individualisierung Gebrauch macht, mit 70% auf die Römisch-Katholische Kirche und mit 30% auf die Evangelisch-Lutherische Kirche aufzuteilen.

(Statt bisher 2/3 katholisch und 1/3 evangelisch.)

20.11.2003


zurück