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ARNOLD BETZWIESER - STEUERBERATER-RECHTSBEISTAND

Elektronische Datenübertragung

Probleme bei der Datenübertragung an Finanzämter und Krankenkassen

Nach wie vor kommt es in den ELSTER-Annahmestellen teilweise zu erheblichen Problemen hinsichtlich Verfügbarkeit und Verarbeitung. Selbst wenn die Datenübertragung scheinbar geklappt hat, kommt es vor, dass die angeforderten Protokolle melden, dass Daten auf den Servern der Clearingstellen verloren gegangen sind und noch einmal übermittelt werden sollen.

Derartige Fehlermeldungen bei der Datenübertragung sind fast ausschließlich auf Probleme bei Annahme der Daten durch die Finanzverwaltung zurückzuführen.

Auch die Datenabnahme durch die Krankenkassen funktioniert bekanntlich nicht reibungslos (vgl. zuletzt Beitrag vom 01.02.2006). So ist es in vielen Fällen zu unberechtigten Abbuchungen von (geschätzten) Januar-Beiträgen gekommen, weil die ordnungsgemäß und rechtzeitig übersandten Nullmeldungen nicht zeitnah von den Krankenkassen bzw. den beauftragten Rechenzentren verarbeitet wurden.

Da sowohl die elektronische Datenübertragung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen und Lohnsteuerbescheinigunen an das Finanzamt, als auch der Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise an die Krankenkassen verpflichtend sind, ist es natürlich für die betroffenen Steuerpflichtigen bzw. Abgabepflichtigen besonders ärgerlich, wenn ihnen durch eine unzulängliche technische Ausstattung der Datenempfangsstellen der Finanzverwaltung bzw. der Krankenkassen oder eine nicht rechtzeitige Weiterverarbeitung der ordnungsgemäß übermittelten Daten zusätzlicher Arbeitsaufwand und zusätzliche Kosten verursacht werden.




 

07.02.2006




 
 

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