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ARNOLD BETZWIESER - STEUERBERATER-RECHTSBEISTAND

Vermittlungsergebnis

Einigung im Vermittlungsausschuss

Die Spitzen von Regierung und Opposition haben sich im Vermittlungsausschuss auf Eckpunkte der Gesetzesänderungen zum 01.01.2004 geeinigt.

Auf das ursprünglich von der Regierung geplante Vorhaben, wonach die dritte Stufe der „Steuerreform“ auf 2004 vorgezogen werden sollte, konnten sich die Beteiligten, wie erwartet, nicht einigen. Die dritte Stufe soll erst ab dem Jahr 2005 gelten.

Der nun gefundene Kompromiss, der mit Vereinbarungen für den Arbeitsmarkt gekoppelt wurde, sieht folgende Regelungen vor:

Der Eingangssatz der Einkommensteuer wird für 2004 von derzeit 19,9 Prozent auf 16 Prozent gesenkt. Nach der dritten Stufe der „Steuerreform“ soll der Steuersatz für 2005 15 Prozent betragen. Der Spitzensteuersatz sinkt von 48 auf 45 Prozent, die dritte Stufe sieht eine Reduzierung auf 42 Prozent vor. Im Rahmen der Gemeindefinanzreform wird die Gewerbesteuerumlage zu Gunsten der Länder verschoben, von der Einbeziehung der freien Berufe in die Gewerbesteuerpflicht („Gemeindewirtschaftssteuer“) wurde abgesehen.

Finanziert wird die Steuersenkung durch die Aufnahme neuer Schulden (zu 25 Prozent), Privatisierungserlöse sowie durch Kürzungen bei der Entfernungspauschale von zur Zeit 36 bis 40 auf 30 Cent für jeden Entfernungskilometer und der Eigenheimzulage um 30 Prozent. Weitere Steuererhöhungen sollen durch neue Abschreibungsregelungen zu Stande kommen.

Im arbeitsmarktrechtlichen Bereich wird der Kündigungsschutz deutlich gelockert: Fortan soll ein Kündigungsschutz für neu eingestellte Mitarbeiter erst in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten gelten (bisher griffen die Regelungen zum Kündigungsschutz ab einer Mitarbeiterzahl von mehr als fünf Beschäftigten), Langzeitarbeitslose werden verpflichtet, jede legale Arbeit anzunehmen. Eine gesetzliche Regelung zu tariflichen Öffnungsklauseln wird es nicht geben. Dies bleibt Angelegenheit der Tarifparteien, die eine freiwillige Regelung im nächsten Jahr vereinbaren sollen.

Die Einzelheiten der vorgesehenen Gesetzesänderungen sind noch nicht bekannt.

Die Gesetzesänderungen müssen am kommenden Freitag noch von Bundestag und Bundsrat gebilligt werden.

16.12.2003


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