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ARNOLD BETZWIESER - STEUERBERATER-RECHTSBEISTAND

Verwirrung ohne Ende ...

Bundesfinanzminister verlangt wieder die elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen - Anmeldungen in Papierform sollen demnach für Anmeldungszeiträume ab 01.06.2005 jetzt grundsätzlich wieder nicht mehr zulässig sein.

Nachdem das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen und die Oberfinanzdirektionen Düsseldorf und Münster die Pflicht zur Abgabe elektronischer Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen zeitlich unbefristet ausgesetzt hatten und anschließend der Bundesfinanzminister ebenfalls einen Rückzieher gemacht hatte, macht dieser jetzt einen "Rückzieher vom Rückzieher".

Für Anmeldungszeiträume ab Juni 2005 sind Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums wieder zwingend in elektronischer Form abzugeben, soweit keine unbillige Härte vorliegt. Die bis Ende Mai begrenzte Ausnahmeregelung des Bundesfinanzministers wurde nicht verlängert. Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat seinen entgegenstehenden Erlaß vom 06.04.2005 aufgehoben. In einem Schreiben vom 08.06.2005 teilte das Bundesfinanzministerium dies dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV) mit.

Das BMF setzt sich damit über die von den Referatsleitern Abgabenordnung der obersten Finanzbehörden der Länder geäußerten Bedenken zur Rechtswidrigkeit der ausschließlich elektronischen Abgabe der Steueranmeldungen hinweg.

Für Zeiträume ab Juni 2005 soll das ELSTER-Verfahren somit trotz aller Kritik wegen rechtlicher Zweifel und Sicherheitslücken im Programm
(vgl. Arnold Betzwieser in DStR - Deutsches Steuerrecht 2005, 463) wieder verpflichtend werden, obwohl bisher weder klare rechtliche Voraussetzungen geschaffen wurden noch die Sicherheitslücken im ELSTER-Programm behoben wurden.

Die ab 1.1.2005 eingeführte Pflicht zur Abgabe elektronischer Steueranmeldungen mit ELSTER ist offensichtlich das Resultat aus Pfusch in Gesetzgebung und Pfusch in der Software.

Das ELSTER-Programm wird den Steuerpflichtigen von der Finanzverwaltung, wie es heißt "kostenlos", zur Verfügung gestellt. Nach einem Beitrag in der ARD-Sendung "Plusminus" vom 05.04.2005 mit dem Titel
"Elster-Zwang und Datenklau" (der federführende Saarländische Rundfunk recherchierte für die Sendung auch bei StB Arnold Betzwieser) kostet allein die Software den Staat - das heißt den Steuerzahler - pro Jahr 10 Millionen Euro. Für diesen Betrag sollte man eigentlich erwarten können, daß ein Programm, das Steuerpflichtige gezwungenermaßen benutzen müssen, ein Mindestmaß an Sicherheit gewährleistet.


08.06.2005/20.06.2005


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