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ARNOLD BETZWIESER - STEUERBERATER-RECHTSBEISTAND

Änderung der USt-Kleinbetragsregelung

Umsatzsteuer: Ab 1.1.2007 gilt eine neue Kleinbetragsregelung

Ab 1.1.2007 wird die Grenze für Rechnungen über Kleinbeträge von 100 Euro auf 150 Euro angehoben. D.h. für Rechnungsbeträge bis 150 Euro ist für den Vorsteuerabzug ein "vereinfachter Rechnungsbeleg" ausreichend, der mindestens folgende Angaben enthalten muss:

- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers,

- Ausstellungsdatum,

- Menge und Art der Lieferung oder einen Hinweis auf Umfang und Art der sonstigen Leistung,

- Bruttobetrag mit Angabe des Steuersatzes oder bei einer Steuerbefreiung einen Hinweis auf die entsprechende Vorschrift.

Der separate Ausweis des Umsatzsteuerbetrags und die Angabe der Steuernummer des Leistenden sowie Kundenangaben müssen nicht enthalten sein.


Hinweis: Diese neue Regelung ist in allen Fällen anwendbar, in denen die zugrunde liegende Lieferung oder sonstige Leistung nach dem 31.12.2006 ausgeführt wird.


31.12.2006 / Arnold Betzwieser




 

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