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ARNOLD BETZWIESER - STEUERBERATER-RECHTSBEISTAND

Fehlerhafter Steuerrechner des Finanzministers

Der vom Bundesfinanzministerium ins Internet gestellte Steuerrechner ist fehlerhaft

Der vom Bundesfinanzministerium (BMF) ins Internet gestellte Steuerrechner wird wegen Fehlerhaftigkeit überarbeitet und soll dann wieder ins Netz gestellt werden. Der Steuerrechner ist ein Internet-Service des BMF, jedoch wird hiermit keine rechtsverbindliche Auskunft geliefert. Bürger können hiermit ihre jeweilige Steuerbe- oder -entlastung berechnen lassen. Nach Inkrafttreten der Regelungen zur Steuerreform und den Veränderungen etwa bei der Pendlerpauschale wies der Rechner aber immer wieder falsche Zahlen aus. Die Neuregelungen zur vorgezogenen Steuerreformstufe waren offenbar noch nicht richtig berücksichtigt. Weitere Vorwürfe, dass das Internetformular zur Steueramnestie beziehungsweise der Vordruck für die strafbefreiende Erklärung fehlerhaft sei, wies das BMF zurück. Nach Angaben des „Handelsblatts“ soll der Vordruck zur Steueramnestie falsch sein, weil das Formular nicht die gesetzlich vorgesehenen Abschläge von nachzuzahlenden Beträgen berücksichtige. Das BMF erklärte dagegen, dass der bundeseinheitliche Vordruck korrekt sei. Es handele sich zudem nicht um einen Vordruck des BMF, sondern um ein mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmtes einheitliches Formular. Dieser Vordruck sei nach dem Vermittlungskompromiss dem in Kraft getretenen Gesetz angepasst.

(Quelle: dpa)

16.01.2004


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