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ARNOLD BETZWIESER - STEUERBERATER-RECHTSBEISTAND

Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

Am 06.05.2004 hat der Bundestag das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung verabschiedet.

Die wichtigsten Regelungen des Gesetzes:

Neudefinition des Begriffes der Schwarzarbeit (Fälle der bloßen handwerks- und gewerblichen Eintragungs- und (Anzeigepflichtverletzungen fallen nicht mehr hierunter),

inhaltliche Zusammenführung der Kontrollregelungen aus den verschiedenen Vorschriften, insbesondere des Sozialgesetzbuches,

Erweiterung der Kontrollrechte der Zollverwaltung,

Abschaffung der Zuständigkeit des Zolls für den Bereich der geringfügigen Beschäftigung in Privathaushalten,

Ergänzung von Straftatbeständen zur Schließung von Strafbarkeitslücken,

Einführung einer Rechnungsausstellungspflicht des Unternehmers bei Werklieferungs- oder sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück an einen privaten Leistungsempfänger,

Einführung der Möglichkeit eines Regresses des Unfallversicherungsträgers gegen Unternehmer bei Unfällen im Zusammenhang mit Schwarzarbeiten.

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Dies soll nach Angabe des Bundesfinanzministeriums noch vor der parlamentarischen Sommerpause erfolgen.


08.05.2004


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