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ARNOLD BETZWIESER - STEUERBERATER-RECHTSBEISTAND

Plusminus testet Finanzämter

Beratung durch Finanzämter ?

Die Finanzverwaltung weist - insbesondere anläßlich ihrer Werbung für das Programm "Elster" - regelmäßig darauf hin, wie bequem Steuerpflichtige ihre Steuererklärungen selbst erstellen könnten. Auch wird mit sog. "Servicestellen" der Finanzämter und "Service-Hotlines" der Bundesländer geworben, bei denen Steuerpflichtige kostenlos Auskünfte zu ihren steuerlichen Fragen einholen könnten.

Da der Gesetzgeber ab 2006 die steuerliche Abzugsfähigkeit für "private" Steuerberatungskosten als Sonderausgaben*) abgeschafft hat, wird mancher Steuerpflichtige überlegen, seine Steuererklärung "mit staatlicher Hilfe" selbst zu erstellen.

In diesem Zusammenhang ist eine Testbefragung interessant, die der SWR in einem Beitrag für die ARD-Fernsehsendung "Plusminus" bei 23 Finanzämtern in ganz Deutschland und bei amtlichen Hotlines in drei Bundesländern durchgeführt hat: "Finanzämter - Viele Falschauskünfte bei Test-Anfragen".

Selbstverständlich ist das Ergebnis dieses Tests zufällig und nicht repräsentativ. Bei der Kompliziertheit des Steuerrechts unterlaufen selbstverständlich auch Finanzbeamten zwangsläufig Fehler.

Festzuhalten ist, daß Finanzämter den Steuerpflichtigen zwar Auskünfte zu konkreten steuerlichen Fragen erteilen. Die Auskunft ist jedoch grundsätzlich unverbindlich. Auf günstigere Gestaltungsmöglichkeiten weisen Finanzämter normalerweise nicht hin, da sie keine steuerliche Beratung betreiben.


*) Hinweis: Soweit Steuerberatungskosten in Zusammenhang mit Einkünften stehen (z.B. Einkünfte als Selbstständiger, Arbeitnehmer, Rentner, Kapitalanleger oder Vermieter), handelt es sich um Betriebsausgaben oder Werbungskosten, die weiterhin voll abzugsfähig sind (siehe Beitrag vom 21.12.2005).


25.07.2006 / Arnold Betzwieser




 

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